Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Richzenhainer Hof
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen des Richzenhainer Hof.
Abweichende Bedingungen des Gastes finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich zugestimmt.
2. Anfrage und Vertragsabschluss
Die Übermittlung einer Buchungsanfrage – insbesondere über die Website – stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Ein Beherbergungsvertrag kommt erst durch die ausdrückliche Buchungsbestätigung des Richzenhainer Hofes zustande.
Die Buchungsbestätigung kann schriftlich, per E-Mail oder mündlich erfolgen.
3. Leistungen und Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung bestätigten Preise.
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
4. Zahlung
Der Übernachtungspreis ist spätestens bei Abreise in bar oder per EC-Karte zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Richzenhainer Hof ist berechtigt, vor Anreise eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
5. An- und Abreise
- Check-in: ab 14:00 Uhr
- Check-out: bis 10:00 Uhr
- Eine spätere Anreise nach 18:00 Uhr ist vorab mitzuteilen.
6. Rücktritt des Gastes / Stornierung
Ein Rücktritt von der Buchung ist möglich. Es gelten folgende Stornopauschalen:
- bis 30 Tage vor Anreise/Tag des Events: kostenfrei
- 29–8 Tage vor Anreise/Tag des Events: 50 % des Preises
- ab 7 Tage vor Anreise/Tag des Events: 80 % des Preises
- Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
7. Rücktritt des Hotels
Der Richzenhainer Hof ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet wird
höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen
der Gast bei der Buchung falsche oder irreführende Angaben gemacht hat
8. Haftung
Die Haftung des Hotels richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 701–703 BGB).
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, maximal 3.500 €, für Geld und Wertgegenstände bis 800 €.
Das Hotel übernimmt die Verantwortung für abgestellte Fahrzeuge nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
Es gilt deutsches Recht.